Allgemeine Reisebedingungen
Lieber Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich zu einer Buchung bei Peter Kommt Mit entschlossen haben. Natürlich bemühen wir uns, Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten, um Ihnen einen rundherum gelungenen Urlaub zu ermöglichen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass hierzu jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen gehören, wie sie nachfolgend in unseren allgemeinen Reisebedingungen dokumentiert sind. Wir empfehlen Ihnen, diese vor Abschluss des Reisevertrages sorgfältig zu lesen. In Ergänzung unter anderem der §§ 651a ff BGB (Der Reisevertrag) werden die nachfolgenden Reisebedingungen zwischen Ihnen und Peter Kommt Mit vereinbart.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie der Peter Höcherl den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage des Katalogs von Peter Höcherl verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
1.2. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Bei Gruppenreisen wird die Anmeldung durch den Leiter bzw. Beauftragten der Gruppe vorgenommen, der in Vertretung für die anderen Mitglieder der Gruppe unterzeichnet. Jedes einzelne Mitglied der Reisegruppe ist Vertragspartner von Peter Höcherl.
1.4. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Peter Höcherl zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Peter Höcherl informiert Sie mit der schriftlichen Reisebestätigung über den Vertragsabschluss, verbunden mit der Rechnung, und übersendet den Reisepreissicherungsschein. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von demjenigen in Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot von Peter Höcherl vor. An dieses ist Peter Höcherl 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das neue Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage und mit Inhalt dieses neuen Angebots zustande. Sofern Buchungen über ein von Ihnen beauftragtes Reisebüro vorgenommen werden, wird die Buchungsbestätigung dem Reisebüro übersandt.
2. Zahlung des Reisepreises, Anzahlung, Reiseunterlagen
2.1. Nach Abschluss des Reisevertrages leisten Sie bitte innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 15% des Reisepreises pro Reisegast. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird, fällig und unaufgefordert zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Peter Höcherl. Sofern Sie innerhalb von 27 Tagen vor Reiseantritt buchen, ist der Reisepreis nach Erhalt des Sicherungsscheines unverzüglich in voller Höhe zu entrichten.
2.3. Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist Peter Höcherl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und angemessene Entschädigung zu verlangen, die sich an nachstehender Ziffer 5.2. orientiert, sofern Sie nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung haben.
2.4. Die notwendigen Reiseunterlagen werden Ihnen nach vollständiger Zahlung des Reisepreises bei Peter Höcherl oder bei dem von Ihnen beauftragten Reisebüro zugesandt bzw. Ihnen von dem buchenden Reisebüro ausgehändigt. Falls der Reiseteilnehmer seine Dokumente nicht rechtzeitig vor Abreise vollständig erhalten haben sollte, ist Peter Höcherl umgehend zu benachrichtigen.
3. Vertragliche Leistungen
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Angebot sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. Peter Höcherl haftet nicht für Angaben in von Peter Höcherl nicht hergestellten Hotel- und anderen Prospekten der Leistungsträger.
3.2. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich Peter Höcherl ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht von Peter Höcherl wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind Peter Höcherl gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat der Reiseveranstalter Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm von Peter Höcherl zu verlangen, wenn Peter Höcherl in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Peter Höcherl diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktrittskosten vor Reisebeginn, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Reiserücktrittserklärung bei Peter Höcherl. Wir empfehlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erwerben ist, bestimmt. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschaliert berechnen. Pauschaliert kann die Entschädigung betragen:
* bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
* vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30%
* vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 35%
* vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50%
* vom 6. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 55%
* bei Nichtantritt: 75%
Peter Höcherl behält sich vor, im Einzelfall - insbesondere bei Stornierung am Abreisetag - bei Wahl der konkreten Berechnung eine höhere Entschädigung entsprechend der ihr entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret bezifferten und nachzuweisenden Kosten zu verlangen. Es steht Ihnen dabei stets frei, auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von Peter Höcherl berechneten Höhe entstanden ist.
5.3. Für Umbuchungen (Änderungen von Reiseterminen, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungsart) die nach Vertragsabschluss erfolgen, wird bis 6 Wochen vor Reisebeginn eine Kostenpauschale von Euro 29,- pro Person erhoben. Umbuchungen, die später als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend der Regelung nach Ziffer 5.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
5.4. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er uns zuvor anzuzeigen hat. Wir behalten uns vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Für den Eintritt einer Ersatzperson berechnen wir für gewöhnlich eine Bearbeitungsentschädigung von 15 €.
6. Rücktritt und Kündigung durch Peter Höcherl
6.1. Bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt kann Peter Höcherl bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung/im Prospekt ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird und der Zeitpunkt angegeben wurde, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, vom Reisevertrag zurücktreten. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reisepreis wird umgehend erstattet.
6.2. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört. Verhält sich der Reisende in starkem Maße vertragswidrig, kann Peter Höcherl den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesen Fällen der Kündigung behält Peter Höcherl den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die Peter Höcherl aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch Peter Höcherl den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Peter Höcherl für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Peter Höcherl verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Die übrigen Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
8. Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung
8.1. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Unsere Haftung aus diesem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist unsere Haftung bei Sachschäden unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang in Ihrem Interesse den Abschluss einer Reiseunfall-, Auslandskranken-, Haftpflicht- und Gepäckversicherung. Da die Teilnahme an Wanderungen, Bergbesteigungen, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnliche mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen zu Gesundheitsrisiken führen kann, empfiehlt Peter Höcherl Ihnen, selbst, ggf. durch einen Hausarzt, überprüfen zu lassen, ob Ihre körperliche Konstitution die Teilnahme an der gewählten Reise zulässt.
9. Gewährleistung
9.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei Peter Höcherl die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Peter Höcherl kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung gegenüber dem Kunden erbracht wird.
9.2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Peter Höcherl innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Peter Höcherl informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von Peter Höcherl verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Unsere Adresse/Telefonnummer, unter der Sie einen Mangel anzeigen können, finden Sie untenstehend.
9.3. Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Peter Höcherl nicht zu vertreten hat.
10. Mitwirkungspflicht
10.1. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, unserer örtlichen Vertretung oder dem betreffenden Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die entsprechenden Informationen können Sie Ihren Reiseunterlagen entnehmen.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1. Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat der Reisegast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen (siehe unten genannte Adresse). Leistungsträger wie etwa das gebuchte Hotel sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche entgegenzunehmen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisegast Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist o-der wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
11.2. Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder uns gegenüber anzuzeigen.
11.3. Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften, keine Haftung für Visaerteilung durch Peter Höcherl
12.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen (auch gesundheitspolizeiliche Formalitäten) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2. Peter Höcherl haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Reisende ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. So sind insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Peter Höcherl bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass er deshalb an der Reise verhindert ist, kann er nur nach Ziffer 5 vom Reisevertrag zurücktreten und Peter Höcherl kann Entschädigung nach Ziffer 5.2 verlangen.
13. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Peter Höcherl ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen Ihrer gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Black List/Schwarze Liste der EU ist auf deren Internetseite einsehbar.
14. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass bei unseren Reisen keine Reiseversicherungen eingeschlossen sind. Wir empfehlen den Abschluß eine Reiserücktrittskosten-/Reisekrankenversicherung. Über den Abschluß der Versicherungen erhalten Sie von uns auf Wunsch weitere Informationen.
15. Sonstiges/Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge und berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Reisegast kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.Stand September 2007
Reiseveranstalter
Peter HöcherlEmail:
Türkenstr. 23
80799 München
Tel: 089 287788-46
Fax: 089 287788-59

