1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie der Peter Höcherl den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage des Katalogs von Peter Höcherl verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
1.2. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Bei Gruppenreisen wird die Anmeldung durch den Leiter bzw. Beauftragten der Gruppe vorgenommen, der in Vertretung für die anderen Mitglieder der Gruppe unterzeichnet. Jedes einzelne Mitglied der Reisegruppe ist Vertragspartner von Peter Höcherl.
1.4. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Peter Höcherl zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Peter Höcherl informiert Sie mit der schriftlichen Reisebestätigung über den Vertragsabschluss, verbunden mit der Rechnung, und übersendet den Reisepreissicherungsschein. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von demjenigen in Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot von Peter Höcherl vor. An dieses ist Peter Höcherl 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das neue Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage und mit Inhalt dieses neuen Angebots zustande. Sofern Buchungen über ein von Ihnen beauftragtes Reisebüro vorgenommen werden, wird die Buchungsbestätigung dem Reisebüro übersandt.

