12. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften, keine Haftung für Visaerteilung durch Peter Höcherl
12.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen (auch gesundheitspolizeiliche Formalitäten) sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2. Peter Höcherl haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Reisende ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. So sind insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Peter Höcherl bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass er deshalb an der Reise verhindert ist, kann er nur nach Ziffer 5 vom Reisevertrag zurücktreten und Peter Höcherl kann Entschädigung nach Ziffer 5.2 verlangen.

