Allgemeine Reisebedingungen - 13. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

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Allgemeine Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Reisepreis, Anzahlung, Reiseunterlagen
3. Vertragliche Leistungen
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen
6. Rücktritt und Kündigung durch Peter Höcherl
7. Aufhebung des Vertrages
8. Haftung des Reiseveranstalters
9. Gewährleistung
10. Mitwirkungspflicht
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
13. Informationspflichten
14. Reiseschutz
15. Sonstiges/Gerichtsstand
Reiseveranstalter
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13. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Peter Höcherl ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen Ihrer gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Black List/Schwarze Liste der EU ist auf deren Internetseite einsehbar.