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15. Sonstiges/Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge und berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Reisegast kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.Stand September 2007

