Allgemeine Reisebedingungen - 5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

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Allgemeine Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Reisepreis, Anzahlung, Reiseunterlagen
3. Vertragliche Leistungen
4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen
6. Rücktritt und Kündigung durch Peter Höcherl
7. Aufhebung des Vertrages
8. Haftung des Reiseveranstalters
9. Gewährleistung
10. Mitwirkungspflicht
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
13. Informationspflichten
14. Reiseschutz
15. Sonstiges/Gerichtsstand
Reiseveranstalter
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5. Rücktrittskosten vor Reisebeginn, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Reiserücktrittserklärung bei Peter Höcherl. Wir empfehlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erwerben ist, bestimmt. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschaliert berechnen. Pauschaliert kann die Entschädigung betragen:

* bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
* vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30%
* vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 35%
* vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50%
* vom 6. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 55%
* bei Nichtantritt: 75%

Peter Höcherl behält sich vor, im Einzelfall - insbesondere bei Stornierung am Abreisetag - bei Wahl der konkreten Berechnung eine höhere Entschädigung entsprechend der ihr entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret bezifferten und nachzuweisenden Kosten zu verlangen. Es steht Ihnen dabei stets frei, auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von Peter Höcherl berechneten Höhe entstanden ist.
5.3. Für Umbuchungen (Änderungen von Reiseterminen, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungsart) die nach Vertragsabschluss erfolgen, wird bis 6 Wochen vor Reisebeginn eine Kostenpauschale von Euro 29,- pro Person erhoben. Umbuchungen, die später als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend der Regelung nach Ziffer 5.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
5.4. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er uns zuvor anzuzeigen hat. Wir behalten uns vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Für den Eintritt einer Ersatzperson berechnen wir für gewöhnlich eine Bearbeitungsentschädigung von 15 €.