6. Rücktritt und Kündigung durch Peter Höcherl
6.1. Bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt kann Peter Höcherl bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung/im Prospekt ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird und der Zeitpunkt angegeben wurde, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, vom Reisevertrag zurücktreten. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reisepreis wird umgehend erstattet.
6.2. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört. Verhält sich der Reisende in starkem Maße vertragswidrig, kann Peter Höcherl den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesen Fällen der Kündigung behält Peter Höcherl den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die Peter Höcherl aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

