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7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch Peter Höcherl den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Peter Höcherl für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Peter Höcherl verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Die übrigen Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.

